Rechtsprechung
LG Mainz, 12.06.2015 - 4 O 146/14 |
Verfahrensgang
- LG Mainz, 12.06.2015 - 4 O 146/14
- OLG Koblenz, 12.08.2015 - 1 U 763/15
- BGH, 28.01.2016 - V ZB 131/15
Wird zitiert von ...
- LG Cottbus, 18.10.2016 - 11 O 30/16
GmbH: Pflicht eines Gesellschafters zur Zustimmung zum Jahresabschluss; Pflicht …
In dem Rechtsstreit 4 O 146/14, Landgericht Cottbus, begehrt die ... mit Klage vom 22.04.2014 Herausgabe der an die ... GmbH gelieferten und in den Solarpark der Beklagten eingebauten Solarmodule.Am 14.09.2016 fand in dem Rechtsstreit 4 O 146/14 Termin zur mündlichen Verhandlung statt.
Der Streithelfer verlangte aufgrund der Klage in dem Verfahren 4 O 146/14 die Bildung einer Rückstellung im Jahresabschluss der Beklagten in Höhe von 1.170.487,50 Euro.
Der Streithelfer tritt den Ausführungen der Kläger und der Beklagten entgegen und ist der Auffassung, der Herausgabeanspruch in dem Verfahren 4 O 146/14, Landgericht Cottbus, werde sich als begründet erweisen.
Dies folge auch aufgrund der Hinweise des Gerichts in der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren 4 O 146/14, Landgericht Cottbus.
Der von der ... in dem Rechtsstreit 4 O 146/14, Landgericht Cottbus, geltend gemachte Herausgabeanspruch gegen die Beklagte stellt eine ungewisse Verbindlichkeit im Sinne von § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB dar.